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Bildungspaket (BuT)

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Wer hat Anspruch?

Anspruch haben Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.

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Wofür gibt es Leistungen?

Gefördert werden Aktivitäten zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft aus den Bereichen

  • Kultur - wie zum Beispiel Theaterworkshops,

  • Musik - wie zum Beispiel Musikunterricht,

  • Sport in Sportvereinen,

  • die Teilnahme an Freizeiten (zum Beispiel Pfadfinder).

Übernommen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von bis zu 15,00  Euro monatlich.

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Für mehr Informationen 

Ausrüstung

Statt für Mitgliedsbeiträge und Aufwendungen für Ferienfreizeiten kann der Betrag von maximal zehn Euro monatlich auch für Ausrüstungsgegenstände oder andere Aufwendungen im Zusammenhang mit Teilhabeaktivitäten eingesetzt werden.

Diese können sowohl gekauft, als auch beim jeweiligen Veranstalter der Aktivität, an der der Jugendliche teilnimmt, ausgeliehen werden.

Allerdings muss der jeweilige Ausrüstungsgegenstand unmittelbar für die Aktivität, an der das Kind teilnimmt, benötigt werden.

Weiterhin muss es sich um Ausrüstungsgegenstände handeln, die nicht zum Alltagsbedarf gehören. So sind schlichte Sportschuhe Teil des Alltagsbedarfs. Fußballschuhe hingegen können, sofern das Kind an einem entsprechenden Angebot teilnimmt, als Ausrüstungsgegenstand geltend gemacht werden.

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Wer kann die Leistungen erhalten?

Sie erhalten bereits oder haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz? Dann können Sie beziehungsweise Ihre Kinder zusätzliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.

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Was müssen Sie tun?

Für die Teilnahme an Angeboten von Sportvereinen, Musikschulen, kulturellen Angeboten oder Freizeiten wenden Sie sich bitte unter Vorlage Ihres Nachweises der Leistungsberechtigung (Bewilligungsbescheid oder Kurzbescheid) direkt an die Ihrem Verein (sofern dieser als Leistungsanbieter registriert ist), bei denen Sie die Leistungen in Anspruch nehmen wollen.

Für die Beantragung der Ausrüstungsgegenstände ist das entsprechende Antragsformular (PDF, 145 KB) vom Leistungsberechtigten beim Leistungsanbieter vorzulegen. Dieser bestätigt die Teilnahme des Kindes bzw. des Jugendlichen an einem seiner Angebote und trägt die anfallenden Kosten ein.

Das ausgefüllte Formular (PDF, 145 KB) ist vom Leistungsberechtigten an folgende Adresse zu senden:

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Fachamt Grundsicherung und Soziales
Bildung und Teilhabe – Abrechnungsstelle
Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg

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