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Covid-19 & unser Sportbetrieb

Noch immer unterliegen wir den ORONA-Eindämmungsverordnungen des Hamburger Senats und müssen unsere Sportanlagen geschlossen halten ... Hier zur aktuellen Verordnung in Hamburg.



Covid-19

Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) (gültig ab 6. April 2021)


Es handelt sich hier um eine nichtamtliche Lesefassung; rechtlich maßgeblich sind die im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichen Fassungen und Änderungen (im Internet abrufbar unter www.luewu.de). Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 6. bis 18. April 2021; Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. April 2021 (HmbGVBl, S. 173). Geänderte Passagen im Vergleich zur 37. Änderungsverordnung sind farblich markiert.

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